Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huemer Innovations GmbH
- Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen (“AGB“) für sämtliche Rechtsgeschäfte der Huemer Innovations GmbH (auch “wir“) mit ihren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern.
- Gegenüber Kunden, die als Unternehmer iSd UGB gelten (die “Unternehmenskunden“), gelten diese AGB auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Es gilt gegenüber Unternehmenskunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.huemer-innovations.at.
- Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
- Wenn im Folgenden auf Unternehmenskunden abgestellt wird, gilt diese Regelung nur für Unternehmer iSd UGB. Wenn auf Konsumentenkunden abgestellt wird, gilt diese Regelung nur für Konsumenten iSd KSchG. Wenn auf Kunden abgestellt wird, gilt die Regelung für Unternehmenskunden und Konsumentenkunden.
- Angebot/Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.
- Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 7 Tage ab Angebotsdatum gültig. Angebote sind schriftlich anzunehmen und gilt der Vertrag erst mit schriftlicher Übermittlung unserer Auftragsbestätigung als zustande gekommen.
- Vom Angebot abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen werden gegenüber Unternehmenskunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Für in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, übernehmen wir keine Haftung. Diese werden auch nicht Vertragsinhalt.
- Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt.
- Kostenvoranschläge für Unternehmenskunden sind entgeltlich.
- Konsumenten iSd KSChG (“Konsumentenkunden“) werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.
- Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
- Preise
- Preisangaben sind nicht als Pauschalpreisezu verstehen.
- Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf ein angemessenes (zusätzliches) Entgelt.
- Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
- Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Unternehmenskunden. Gegenüber Konstumentenkunden werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wurde.
- Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialist vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen. Werden wir gesondert mit der Entsorgung beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß zu vergüten.
- Wenn sich seit Vertragsabschluss die zur Angebotsermittlung herangezogenen und außerhalb unserer Sphäre liegenden Kostenfaktoren um zumindest 5 % geändert haben, so erhöhen oder reduzieren sich im gleichen Ausmaß unsere Preise. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenanpassungen durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarungen sowie für sonstige in der Leistungserbringung zu berücksichtigende Kostenfaktoren wie etwa Materialkostenänderungen.
- Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen ist wertgesichert, wobei als Wertmesser der von Statistik Austria monatlich zur Verlautbarung gelangende Index der Verbraucherpreise (VPI 2020=100) bezogen auf den Monat des Vertragsabschlusses anzuwenden ist. Es erhöhen oder ermäßigen sich also die jeweils fälligen Beträge im selben Ausmaß, wie der vorgenannte Index an den Fälligkeitstagen gegenüber der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarten Indexzahl.
- Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
- Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße mit dem Kunden vereinbart, trägt der Kunde im Fall seines Fernbleibens die Beweislast dafür, dass die von uns erhobenen Aufmaße nicht korrekt ermittelt wurden.
- Beigestellte Ware / Leistungen
- Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Leistungen oder Sachen des Kunden zu verwenden oder zu installieren.
- Für beigestellte Sachen und Leistungen des Kunden übernehmen wir keine Haftung. Deren Qualität und Betriebsbereitschaft liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.
- Zahlung
- Sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, ist ein Drittel des Entgeltes bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Fertigstellung fällig, dies jeweils ohne Abzüge.
- Skontoabzüge und Rabatte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen werden nicht anerkannt.
- Bei Zahlungsverzug eines Unternehmenskunden sind Verzugszinsen iHv 9,2 % – Punkte über dem Basiszinssatz, bei Konsumentenkunden 4 % vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschädenbleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Sofern der Unternehmenskunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt die Erbringungaller unserer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderung zurückzubehalten.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, tritt Terminverlust ein, sodass sämtliche offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig sind.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen zulässig. Konsumentenkunden sind zusätzlich berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihren Verbindlichkeit stehen sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
- Bei Zahlungsverzug verfallen gewährte Preisnachlässe(Rabatte, Skonti, Abschläge u.a.) und werden dem offenen Rechnungsbetrag hinzugerechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung entstandenen, notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung der uns entstandenen Mahnspesen. Bei Unternehmenskunden betragen die Mahnspesen EUR 40,00 netto pro Mahnung.
- Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Unsere Pflicht zur Leistungserbringung beginntfrühestens, nachdem der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat und die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder die der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
- Der Kunde hat uns vor unserer Leistungserbringung von sich aus sämtliche Umstände, die Einfluss auf unsere Leistungserbringung haben könnten, wie bauliche, technische oder rechtliche Aspekte, offenzulegen. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
- Auftragsbezogene Details können bei uns jederzeit erfragt werden.
- Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, hat er uns für daraus resultierende Schäden und Mängel schad- und klaglos zu halten.
- Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungendurch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen.
- Die für die Leistungserbringung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energieund Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
- Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes (angemessenes) Entgelt zu überprüfen.
- Leistungserbringung
- Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Unseren damit verbundenen Mehraufwand verrechnen wir mit einem zusätzlichen angemessenen Entgelt.
- Dem Unternehmenskunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungserbringunggelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Konsumentenkunden besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall im Vorhinein vereinbart wird.
- Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich unsere Liefer- und Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. Zudem sind wir berechtigt, für unseren Mehraufwand ein zusätzliches angemessenes Entgelt zu verrechnen.
- Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss eine vorzeitige Fertigstellung, stellt dies ein Angebot für eine Vertragsänderung dar, das wir jederzeit auch ablehnen können. Eine Verpflichtung zur vorzeitigen Leistungserbringung besteht nicht. Sollten wir dieses Angebot annehmen, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (insbesondere für erforderliche Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung) gesondert zu einem zusätzlichen angemessenen Entgelt zu verrechnen.
- Pflichten des Kunden bezüglich des Lieferorts
Der Kunde ist verpflichtet, eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit in einer Entfernung von maximal 50 Meter zum endgültigen Installationsort/Lieferort auf eigene Kosten sicherzustellen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, den dadurch verursachten Mehraufwand vom Kunden zu verlangen. Gegenüber Unternehmenskunden verrechnen wir dafür einen Preisaufschlag von EUR 45 netto pro angefangene 100 Meter gemessen vom Lieferort zur tatsächlichen Parkmöglichkeit sowie EUR 50 netto pro zu überwindendem Stockwerk, sofern kein Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
- Leistungsfristen und Termine
- Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streiks, erhebliche Betriebsstörungen oder sonstige außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände, die die Lieferung und/oder die Einhaltung von Terminen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns zur Aussetzung der Lieferung und/oder der Termine für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dies gilt auch bei Eintritt solcher Umstände bei unseren Lieferanten.
- Werden der Beginn der Leistungserbringung oder die Ausführung durch den dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögertoder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Wir sind in diesem Fall gegenüber Unternehmenskunden zudem berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen 20 % des Netto-Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen. Gegenüber Konsumentenkunden verrechnen wir die uns tatsächlich entstandenen Mehrkosten durch die Lagerung. Die weitere Abnahmeobliegenheit des Kunden bleibt hiervon unberührt.
- Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich ausdrücklich zugesagt wurde.
- Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (vom Unternehmenskunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
- Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den Zustand vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen, die für unsere Leistungserbringung relevant sind, vor unserer Leistungserfüllung zu überprüfen und allfällige Mängel und Schäden daran zu dokumentieren und uns schriftlich mitzuteilen. Wir übernehmen keine Haftung für derartige (Rohr-)Leitungen, Geräte oder sonstige Einrichtungen.
- Für behelfsmäßige Instandsetzungen übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat die fachgerechte Instandsetzung selbst zu veranlassen.
- Gefahrtragung
- Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an Konsumentenkunden gilt § 7b KSchG.
- Auf Unternehmenskunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben; je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt.
- Auf schriftlichen Wunsch des Unternehmenskunden schließen wir auf dessen Kosten eine Transportversicherung ab.
- Der Kunde stimmt jeder verkehrsübliche Versandart zu.
- Annahmeverzug
- Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, die von ihm bestellten Lieferungen und/oder Leistungen wie vertraglich vereinbart abzurufen und abzunehmen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Annahmeverzug des Kunden nach ungenutztem Ablauf einer gewährten Nachfrist von 14 Tagen über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig zu verfügen und dem Kunden die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen.
- Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt die Ware bei uns einzulagern, wofür wir gegenüber Unternehmenskunden 20 % des Netto-Rechnungsbetrages je begonnenen Monat verrechnen. Gegenüber Konsumentenkunden verrechnen wir die uns tatsächlich entstandenen Mehrkosten durch die Lagerung. Die weitere Abnahmeobliegenheit des Kunden bleibt hiervon unberührt.
- Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum angemessen zu kennzeichnen und zu schützen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung der damit verbundenen Forderungen darf das Vorbehaltseigentum weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen und alle angemessen Schritte auf eigene Kosten zu setzen, um unser Vorbehaltseigentum zu schützen.
- Eine Weiterveräußerungdes Vorbehaltseigentums ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Abnehmers bekannt gegeben wurde, der Kunde mit dem Abnehmer wiederum einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt vereinbart, uns sämtliche Ansprüche gegenüber dem Abnehmer wirksam abtritt (insb die Kaufpreisforderung) und diesem Vorgang von uns schriftlich zugestimmt wurde.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir unter Anwendung der entsprechenden vertraglichen und gesetzlichen Regelungen berechtigt, den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
- In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
- Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkursesüber sein Vermögen sowie vor Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
- Wir sind berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, auf Gefahr und Kosten des Kunden zurückzuholen und hierfür ggf auch den Lagerort der Vorbehaltsware zu betreten.
- Die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit dem Vorbehaltseigentum trägt der Kunde.
- Schutzrechte Dritter
- Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei (zB fremde Pläne, Unterlagen, Zeichnungen etc), so garantiert uns der Kunde, die hierfür notwendigen Rechte (vor allem Schutzrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte etc) für unsere Leistungserbringung aufrecht zu besitzen und uns hieraus schad- und klagslos zu halten, insb wenn Dritte Ansprüche in diesem Zusammenhang gegen uns geltend machen.
- Machen Dritte hinsichtlich solcher Schöpfungen Ansprüche geltend, so sind wir berechtigt, unsere Leistungserbringung bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche gegen uns ableiten kann.
- Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
- Sämtliche Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns bereitgestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Zur-Verfügung-Stellung seitens des Kunden, einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Der Kunde ist verpflichtet, über alle bekannt gewordenen vertraulichen Informationen von uns, unserer Gesellschafter, Mitarbeiter oder sonstigen Geschäftspartner, wie zB technische, betriebliche, personelle, finanzielle, rechtliche oder sonstige nicht öffentlich bekannte oder interne Informationen, strengste Vertraulichkeit zu wahren und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit zu schaffen. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Art und Weise Kenntnis über die vertraulichen Informationen erlangt wird oder wann die Kenntnis erlangt wurde. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbefristet und ausdrücklich auch für den Fall, dass der Vertrag zwischen uns und dem Kunden, aus welchem Grund auch immer, beendet wird oder unwirksam werden sollte.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber Unternehmenskunden ein Jahr ab Übergabe bzw vollständiger Leistungserbringung.
- Der Zeitpunkt der Übergabeist mangels abweichender Vereinbarung (zB förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat, je nachdem welcher Zeitpunkt früher liegt.
- Ist eine gemeinsame Übergabevorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
- Die Behebungeines vom Kunden behaupteten Mangels durch uns erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
- Zur Mängelbehebung sind uns seitens Unternehmenskunden zumindest zwei Verbesserungsversucheeinzuräumen.
- Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns die damit verbundenen Aufwendungenfür die Feststellung der Mängelfreiheit und/oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
- Der Unternehmenskunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
- Unternehmenskunden haben unsere Leistungen sofort nach Übergabe zu kontrollieren und uns allfällige erkennbare oder bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übernahme schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls sämtliche Rechte aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum des Unternehmenskunden erlöschen.
- Kunden haben jeden Mangel angemessen zu dokumentieren und uns diese Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
- Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies zumutbar ist.
- Mangelhafte Waren oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Unternehmenskunden an uns und auf dessen Kosten zu retournieren.
- Der Kunden hat uns die unverzügliche Prüfung eines behaupteten Mangels zu ermöglichen.
- Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz oder Irrtum sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn die (bereits vorhandenen) technischen Anlagen des Kunden (wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä.) nicht in technisch einwandfreiem oder betriebsbereitem Zustand waren/sind oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel waren/sind, soweit diese Umstände kausal für den Mangel oder Schaden waren.
- Der Kunde ist für die Wartung und Instandhaltung entsprechend der Herstellervorgaben allein verantwortlich.
- Wir haften nicht, wenn unser Werk bzw unsere Leistung zum vereinbarten Gebrauch nicht oder nicht voll geeignet ist, sofern dies darauf basiert, dass die tatsächlichen Gegebenheiten von den uns vom Kunden im Zuge der Auftragserteilung mitgeteilten Informationen abweichen, sohin der Kunde diesbezüglich seine Aufklärungs-, Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt hat.
- Haftung
- Wir haften (ausgenommen bei Personenschäden) nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenszufügung.
- Gegenüber Unternehmenskunden ist unsere Haftung zudem beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
- Wir haften weiters nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, Verluste, Aufwendungen, sonstige Nachteile oder entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Haftung kann nach geltendem Recht nicht wirksam ausgeschlossen werden.
- Schadenersatzansprüche von Unternehmenskunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
- Für Fremdprodukte (zB verkaufte Anlagen) oder Leistungen Dritter haften wir nur bei Auswahlverschulden, wobei auch hier (ausgenommen bei Personenschäden) die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist.
- Vertragspartner und allfälliger Haftungsgegner ist stets nur die Huemer Innovations GmbH.
- Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlungoder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen seitens des Kunden
- Wenn der Kunde für Schäden, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und ist diese auf unsere Schadenersatzpflicht mindernd anzurechnen.
- Datenschutz
- Wir sind jedenfalls berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung unserer Leistungen sowie im Zuge der Vertragsanbahnung zu verarbeiten, dies unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hierzu stützen wir uns insbesondere auf Art 6 Abs 1 lit b und c DSGVO. Wir sind ferner berechtigt, personenbezogenen Daten des Kunden auch an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Leistungen sowie im Zuge der Vertragsanbahnung notwendig ist (zB Logistikpartner). Hierzu stützen wir uns insbesondere auf Art 6 Abs 1 lit b und c und f DSGVO.
- Soweit uns der Kunde eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gibt, stützt sich unsere Datenverarbeitung auch auf diese Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Die Einwilligung kann vom Kunden zwar jederzeit widerrufen werden, die bis dahin auf dieser Rechtsgrundlage erfolgte Datenverwarbeitung beleibt aber rechtmäßig. Zudem sind wir weiterhin berechtigt, Datenverarbeitungen auch auf anderen Rechtsgrundlagen vorzunehmen, insbesondere
- Dem Kunden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich bitte an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, T: +43 1 52 152-0, E: dsb@dsb.gv.at.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Hötzelsdorf 7, 4655 Vorchdorf.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist gegenüber Unternehmenskunden ausschließlich das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.